Beispiele und Praxistipps
Fernuniversitäten – Beispiele und Praxistipps
Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an der Fernuniversität in Hagen ist die allgemeine Hochschulreife. Für bestimmte Studiengänge ist auch eine fachgebundene Hochschulreife ausreichend. Falls Sie als Kandidat für ein Studium diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben Sie dennoch die Möglichkeit sich über den Weg als so genannter Akademiestudierender und einer sich anschließenden erfolgreichen Zugangsprüfung für einen regulären Studiengang an der Fernuniversität in Hagen zu qualifizieren. Nach der Zulassung zum Fernstudium kann die Teilnahme an den Kursen entweder in Vollzeit oder in Teilzeit erfolgen. Studierende in Vollzeit sind dabei Studenten an Präsenzuniversitäten absolut vergleichbar. Als Fernstudent dürfen Sie, genau wie diese, nur in sehr begrenztem Umfang neben dem Studium berufstätig sein. Zusammen mit den anfallenden Studiengebühren kann so ein erhebliche Finanzierungslücke entstehen, die entweder durch ein Darlehen oder durch die Unterstützung durch den Lebenspartner oder die Familie geschlossen werden muss.
Als Studierender in Teilzeit haben Sie es auf den ersten Blick leichter, da Sie neben dem Studium voll berufstätig sein können und dementsprechend keine Einnahmeausfälle zu verzeichnen haben. Allerdings sollten Sie die Doppelbelastung von Studium und Berufstätigkeit in keinem Fall unterschätzen. Durch das Studium in Teilzeit verdoppelt sich die Studienzeit im Regelfall gegenüber einem Studenten in Vollzeit. Die lange Studienzeit erfordert hier also ein besonders ausgeprägtes Durchhaltevermögen, um nicht zu den zahlreichen Studienabbrechern des Fernstudiums zu gehören.